Google hat im Rechtsstreit um mögliche Urheberrechtsverletzungen des Videoportals YouTube einen Teilerfolg gegen Viacom erzielt. Der Bezirksrichter Louis Stanton lehnte einen Antrag des Medienkonzerns ab, worin das Unternehmen die Offenlegung des Quellcodes für die Videosuche auf YouTube gefordert hatte. Der Richter schloss sich in seiner Begründung der Argumentation Googles an, wonach der Quellcode ein Geschäftsgeheimnis darstellt und die Offenlegung das Geschäft von Google gefährdet.