Es ist ein Kreuz mit der Technik: Kaum hat man sich endlich das gewünschte Gerät angeschafft, so steht auch schon dessen Nachfolger in der Tür. Besonders ärgerlich ist dieses ungeschriebene Gesetz für die deutschen Besitzer eines iPhone 2G: Die haben ab dem 11. Juli nicht nur ein Gerät von gestern an der Backe, sondern auch noch einen