Laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts München I (Az. 7 O 16402/07) sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder darüber aufzuklären, was sie im Internet beachten müssen. Außerdem seien die Erziehungsberechtigten angehalten, laufend zu überwachen, "ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt". Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.