Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag Anfang Mai 2008 beschlossene Änderung des Jugendschutzgesetzes bestätigt. Kernpunkt der Änderung ist der bessere Schutz von Minderjährigen vor Gewaltdarstellungen. Das umfasst auch das Verbot, sogenannte Killerspiele an Kinder und Jugendliche abzugeben. (Killerspiele)