Auskünfte zur IP-Adresse dürfen in Zivilprozessen wegen Filesharing nicht herausgegeben werden. Das entschied das Landgericht Frankenthal unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sollte die Entscheidung Bestand haben, ist sie ein herber Rückschlag für die Musikindustrie. (P2P, Tauschbörse)