12.06.2008 16:38 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Filesharing: Nutzerdaten als Beweis nicht zulässig
Ein Hersteller von Computerspielen hatte mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen einen Nutzer von Filesharing-Plattformen keinen Erfolg. Das Landgericht Frankenthal erkannte die als Beweis (weiter lesen)
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