Wie der Gebrauchtsoftwarehändler UsedSoft jetzt mitgeteilt hat, hatte das Landgericht Hamburg bereits am 2. Juni eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen (Az. 416 O 103/08). Damit werden Microsoft einige Aussagen verboten, die das Unternehmen zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg gemacht hatte. Microsoft kann gegen diese Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.