30.05.2008 10:20 Uhr, Quelle: golem
LG Hamburg schränkt Störerhaftung ein
Freenet haftet nicht für die auf seinen Seiten eingebundenen Inhalte der Wikipedia, entschied das Landgericht Hamburg. Geklagt wurde gegen eine Passage in einem Wikipedia-Artikel, die Freenet nach Kenntnisnahme gelöscht hatte. (Wikipedia)
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