Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat einen kostenlosen Leitfaden zum umstrittenen Hackerparagrafen veröffentlicht. IT-Sicherheitsexperten, Ermittlern und Gutachtern soll der Leitfaden mögliche Anhaltspunkte liefern, ob der Einsatz eines Programms zum Aufspüren von Sicherheitslücken unter das Verbot nach Paragraf 202c, StBG fällt.