Schon im März vergangenen Jahres kündigte sich die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur einfacheren Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im Internet an (via heise). Der Gesetzesentwurf sah vor, dass durch Urheberrechtsverletzungen betroffene Dritte einen Auskunftsanspruch gegenüber einem Internetprovider nach richterlicher Prüfung geltend machen können. Bisher war dies nur nach vorheriger Anzeige bei der Staatsanwaltschaft möglich. Vergangenen Freitag wurde das Gesetz vom Bundesrat abgesegnet und kann damit nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.