Der Bundesrat hat das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie von 2004 durchgewunken. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verletzungen von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten. Neu ist auch eine "Regelung für Abmahnungen bei Bagatellverstößen durch Privatpersonen" im Bereich des Urheberrechts.