Die Bundesnetzagentur hat heute die Jahresstatistik 2007 der strafprozessualen TK-Überwachungsmaßnahmen gemäß Paragraph 110 Absatz 8 des Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht. Demnach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7603 Verlängerungsanordnungen erlassen.