Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so interpretiert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei von ihr in Auftrag gegebene Gutachten. Allerdings macht das vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht erstellte Gutachten, das sich mit den rechtlichen Aspekten solcher Sperrungen befasst, Eingriff in die Grundrechte durch solche Sperrungsmaßnahmen aus.