Die oberste Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in der Wirtschaft hat erstmals Leitlinien für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet aufgestellt und zu diesem Zweck zwei Beschlüsse gefasst. Demnach müssen Social-Networking-Sites wie StudiVZ ihre Nutzer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren. Die Entscheidung, wer die Daten einsehen darf, bleibt den Anwendern überlassen. Die User müssen weder personalisierte Werbung noch die Speicherung von Nutzungsdaten auf Vorrat akzeptieren. Auch steht es ihnen frei, ihr Profil jederzeit zu löschen.