Die European Expert Group for IT Security (EICAR) hat jetzt ein Positionspapier zur strafrechtlichen Relevanz von IT-Sicherheitsaudits vorgestellt. Wichtigste Erkenntnis: Die überwiegende Zahl der IT-Sicherheitsüberprüfungen ist nach dem neuen deutschen Computerstrafrecht nur noch mit Genehmigung zulässig.