Dem am Freitag verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie zufolge dürfen die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung aufgrund einer einfachen Urheberrechtsverletzung künftig 100 Euro nicht übersteigen. Damit will die Bundesregierung gegen teils unverhältnismäßig hohe Abmahnungskosten vorgehen und zweifelhafte Praktiken einiger Abmahnanwälte unterbinden. "Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.