Nach dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie, der am Freitag im Bundestag beschlossen wurde, werden auch die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung wegen einer einfachen Urheberrechtsverletzung auf 50,- Euro begrenzt. (Urheberrecht)