Nachdem der Bundestag bereits vor zwei Tagen Änderungen am Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschloss, verabschiedete er dieses heute. Demnach ist es Rechteinhabern künftig möglich, IP-Adressen ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften zu erfragen.