Verbraucher in Baden-Württemberg erhalten derzeit massenhaft Mahnungen von einer Münchener Anwältin. Diese fordert, innerhalb von zehn Tagen die Rechnung eines Internetanbieters zu begleichen, die aus einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag im Internet resultiere. Zusätzlicher Druck wird in dem Schreiben durch einen Hinweis auf einen möglichen Eintrag bei der Schufa ausgeübt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ruft zur Gegenwehr auf.