Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom entschieden, dass der Konzern den Wert seiner Immobilien korrekt angegeben hat. Die Richter entkräfteten damit einen zentralen Vorwurf der Anlegeranwälte, so dass sich die Erfolgschancen der rund 16.000 klagenden Aktionäre deutlich verschlechterten.