03.04.2008 18:35 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Regulierung der Terminierungsentgelte ist rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 gegen die Regulierung der Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Dem Urteil der Leipziger Richter zufolge darf die Bundenetzagentur den Mobilfunkanbietern Preisvorgaben für die Weiterleitung von Handy-Gesprächen in fremde Netze machen. Die Provider müssten sich die geplanten Gebühren im Voraus genehmigen lassen.

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