Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 gegen die Regulierung der Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Dem Urteil der Leipziger Richter zufolge darf die Bundenetzagentur den Mobilfunkanbietern Preisvorgaben für die Weiterleitung von Handy-Gesprächen in fremde Netze machen. Die Provider müssten sich die geplanten Gebühren im Voraus genehmigen lassen.