Ein neuerliches Urteil des US-Bundesrichter Kenneth M. Karas bricht mit der bekannten us-amerikanischen Rechtssprechung. Der Richter widersprach der Argumentation der Rechteinhaber von Musiktiteln, dass das bloße Anbieten der Songs ausreiche, um geltendes Urheberrecht zu verletzen. Aufatmen für Tauschbörsenbenutzer bedeutet das Urteil dennoch nicht.