Ab dem 1.1.2025 gilt die BImSchV Stufe 2. Sie sieht härtere Regeln in puncto Feinstaub- und CO2-Emission bei Kaminöfen vor. Öfen, die älter als 10 Jahre sind, müssen in der Regel mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Wer konkret davon betroffen ist und wann Sie trotzdem Ihren älteren Ofen betreiben können.