18.11.2024 17:27 Uhr, Quelle: golem

Nach Facebook-Leak: BGH spricht Betroffenen Anspruch auf Schadensersatz zu

Wer von einem Datenleck betroffen ist, muss keine besondere Beeinträchtigung nachweisen, um Schadensersatz zu erhalten. Doch viel Geld ist nicht zu erwarten. (Datenleck, Soziales Netz)

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