10.10.2024 14:45 Uhr, Quelle: golem

Rechtsstreit beigelegt: Meta und Kartellamt einigen sich wegen Nutzerdaten

Meta darf Nutzerdaten unterschiedlicher Dienste nicht ohne Zustimmung der Anwender zusammenführen - die Maßnahmen der vergangenen Jahre reichen dem Bundeskartellamt nun. (Meta, Instant Messenger)

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