04.10.2024 13:36 Uhr, Quelle: Heise
EuGH: Polizei darf mit Erlaubnis auf persönliche Handydaten zugreifen
Die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur bei schwerer Kriminalität auf persönliche Handydaten von Verdächtigen zugreifen, entschied der EuGH.
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