29.09.2024 12:45 Uhr, Quelle: CHIP

Mäuse oder Ameisen in der Wohnung: In diesen Fällen muss der Vermieter zahlen

Mäusedreck in den Schränken, Wespen unterm Dach, Kakerlaken im Keller: Wir klären, welche Rechte Sie als Mieter*in gegenüber Ihren Vermieter*innen haben, wenn der Kammerjäger anrücken muss.

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