Im Jahr 2019 stand eine großangelegte Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur an. Wer als Mobilfunkprovider mitgeboten und Anteile ersteigert hat, verpflichtete sich zum Ausbau. Allerdings blieben kleinere Anbieter bei der Versteigerung außen vor. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte nun dazu: Der Vergabe-Deal unter dem damals zuständigen Minister Andreas Scheuer (CSU) war unzulässig. Wie das Verwaltungsgericht […]