Die Regeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der 5G-Frequenzen waren rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Köln gestern geurteilt und heute bekannt gegeben hat. Recht gegeben wurde damit den Anbietern Freenet und EWE Tel. Deren bestätigter Vorwurf: Die Bundesnetzagentur ließ sich durch das BMVI beeinflussen.