Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters 1N Telecom GmbH erhoben. Hintergrund sind Verträge, die Anpassungen der Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom suggerieren. Tatsächlich handelt es sich um neue Vertrage mit einem anderen Unternehmen.