Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorratsdatenspeicherung durch einstweilige Anordnung hinsichtlich der Verwendung der Daten einzuschränken. Demnach dürfen die Telekommunikationskonzerne die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Weitergabe an Ermittler ist jedoch nur bei schweren Straftaten zulässig.