Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat in einem Gutachten festgestellt, dass die umstrittene Speicherung von Verbindungsdaten kein Allheilmittel für die Strafverfolgung ist. Das Gutachten wurde zuerst von Arbeistkreis Vorratsdatenspeicherung und erst dann vom Auftraggeber, dem Bundesjustizministerium, veröffentlicht. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)