Manipulative Designs von Apps und Webseiten, die Nutzer etwa zu Datenschutz-Einwilligungen verführen sollen, sind durch den Digital Market Act (DMA) eigentlich untersagt. Die entsprechenden Dienste sollen sich aber nicht an die neuen Vorgaben halten, ergibt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).