20.07.2024 13:45 Uhr, Quelle: golem

Laut GDV: Crowdstrike-Schäden nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt

Der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung könnte im aktuellen Schadensfall nicht greifen. Es kommt auf die genaue Ursache an. (Datensicherheit, Virenscanner)

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