Nachdem das Nebenkostenprivileg seit dem 1. Juli 2024 weggefallen ist, dürfen die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Die Verbraucherzentrale NRW wirft NetCologne und LEG Wohnen jetzt aber vor, den Kabelanschluss ohne wirksamen Vertragsschluss bei den Mieten abzurechnen.