11.07.2024 11:18 Uhr, Quelle: CHIP
Gratis fernsehen: In welchem Fall Ihr Vermieter für den TV-Empfang zahlen muss
Einige Mieter haben seit Ende des Nebenkostenprivilegs auch Glück. Für Sie zahlt der Vermieter ab jetzt den TV-Vertrag, und die Kosten dürfen nicht umgelegt werden.
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