In den USA, immerhin Apples Heimatland, hat sich das Unternehmen mit einer sehr weitreichenden Kartellklage zu befassen, die unzählige Aspekte des Geschäftsbetriebs umfasst. Die Anklagepunkte stimmen zwar weitestgehend mit jenen Vorwürfen überein, welche in der EU zum Digital Markets Act führten, gehen aber noch deutlich darüber hinaus. In der Europäischen Union ist beispielsweise Behinderung v