Wie niedrig dürfen Ermittler die Schwelle für eine Funkzellenabfrage setzen? Mit dieser Frage hatte sich Anfang des Jahres der Bundesgerichtshof zu befassen, dessen Beschluss nun veröffentlicht wurde. Anders als die Vorinstanz schränkt das Gericht darin die Möglichkeiten der Strafermittlungsbehörden deutlich ein.