22.05.2024 12:18 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig

Ein Einbrecher wurde auch aufgrund von Daten aus einer Funkzellenabfrage verurteilt. Das war in diesem Fall nicht zulässig, entschied der BGH.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz