Das im Januar 2024 gefasste Urteil des Landgerichts Kiel gegen Saturn, in dem der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. irreführende Preisausweisungen rügte, ist nunmehr rechtskräftig. Im konkreten Fall wurden Preisschilder angemahnt, die einen Gesamtpreis ausweisen, der eine optionale Zusatzversicherung beinhaltet.