Beim Betreten verschiedener Internetplattformen ist es mittlerweile unumgänglich, zunächst ein bevorzugtes „Geschäftsmodell“ zu wählen. Der Impuls liege selbstverständlich nahe, die kostenlose Option zu favorisieren. Viele seien sich nicht bewusst, was dies häufig für datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe, so der Konsens einer Diskussion innerhalb des European Data Protection Board