16.04.2024 12:45 Uhr, Quelle: Heise
Urteil: Schwachstellen-Hinweis auf Produkt-Webseite reicht nicht
Verbraucherschützer setzten sich vor Gericht gegenüber Abus mit der Ansicht durch, besser über eine Schwachstelle in seinen Produkten informieren zu müssen.
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