27.03.2024 18:00 Uhr, Quelle: golem
Arbeitsgericht: Unverschlüsselte Mails kein Grund für Schadenersatz
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter persönliche Daten unverschlüsselt schickt, rechtfertigt das noch keinen Schadenersatz nach DSGVO. (DSGVO, Datenschutz)
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