In Gemeinden, in denen der Netzausbau öffentlich gefördert wurde, muss die Deutsche Telekom auch die Leerrohre für die Konkurrenz öffnen. Das hat die Bundesnetzagentur entschieden, der Streitfall betraf zwei bayrischen Gemeinden. Der Netzausbau könnte damit dank der Open-Access-Pflicht schneller voranschreiten.