Im Rechtsstreit zwischen dem Bundesinnenministerium und dem BfDI rund um die Zugangsschwelle für das Informationsfreiheitsgesetz vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass für Anfragen an Behörden zwingend eine Postadresse genannt werden muss. Das hat auch Auswirkungen auf Plattformen wie „FragDenStaat“.