22.03.2024 10:00 Uhr, Quelle: Heise
Informationsfreiheit: Behörden dürfen Anschrift eines Antragstellers abfragen
Behörden, die IFG-Anfragen bearbeiten, dürfen die Postanschrift von Antragstellern verarbeiten, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
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