Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 dem Gesetzgeber strikte Regeln für Onlinedurchsuchungen auferlegt. Zu deren Einhaltung drängt nun der Deutsche Anwaltverein (DAV), der befürchtet, dass diese im geplanten BKA-Gesetz nicht ausreichend gewürdigt werden. Dort wird befürchtet, dass Berufsgeheimnisträger wie Pfarrer und Anwälte und ihre Gesprächspartner nicht mehr ausreichend vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt werden könnten.