04.03.2024 17:09 Uhr, Quelle: Heise
Verwaltungsgericht: Telekom muss Kabelkanäle und Masten für Mitbewerber öffnen
Die Deutsche Telekom ist nach einem Eilbeschluss vorerst verpflichtet, Konkurrenten Zugang zu all ihren Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu geben.
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