Ein Berliner Anwalt für Familienrecht hatte im Januar 2004 Beratungen über eBay zur Versteigerung angeboten und das Angebot mit einem Babyfoto verziert. Die Berliner Anwaltskammer und das Anwaltsgericht sahen darin marktschreierische Werbung, die gegen Anwaltsordnung verstößt. Dem hat das Bundesverfassungsgericht widersprochen. (eBay)